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Barbara Agnoli verliert Prozeß gegen Stephan Grigat und den ça ira-Verlag

Erklärung des Verlags

 
Wer hätte das nach dem ersten Prozeßtag in Berlin vor gut eineinhalb Jahren in Berlin gedacht? Die Witwe Johannes Agnolis, Barbara Agnoli, klagte gegen Manfred Dahlmann, dem juristischen Eigentümer des ça ira-Verlages und Stephan Grigat, dem Herausgeber des bei ça ira erschienenen Buches "Transformation des Postnazismus - Der deutsch-österreichische Weg zum demokratischen Faschismus" wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten. Ein Vortrag ihres Mannes sei unberechtigterweise in dem Sammelband publiziert worden. (siehe auch Erklärung) Stand die damalige Kammer (drei Richterinnen) noch voll hinter Barbara Agnoli, wodurch sich eine juristische, politische und finanzielle Katastrophe abzuzeichnen drohte, so wendete sich dieses Jahr das Blatt. Die Kammer wurde umbesetzt und hatte nunmehr einen umsichtig agierenden Vorsitzenden, der den Prozeß vernünftig lenkte. Die Zeugenaussagen derjenigen, die damals mit Johannes Agnoli die Publikation des in Streit stehenden Vortrages vorbereiteten, überzeugten den Spruchkörper, daß alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Johannes Agnoli hat damals seinen Segen zur geplanten Veröffentlichung seines Vortrages erteilt. Diese Tatsache ist nun rechtskräftig festgestellt und entzieht den Unterlassungsansprüchen von Frau Agnoli, die die Vernichtung der noch nicht verkauften Bücher forderte, die Grundlage. Berufung hat der Anwalt von Agnoli nicht eingelegt. Restexemplare des Bands sind noch erhältlich.

Der andere Prozeß von Frau Agnoli gegen Manfred Dahlmann, bei dem es um Auskunft über Verkaufsabrechnungen und Beteiligung von angeblichen Gewinnen aus den Gesammelten Werken Johannes Agnolis ging, wurde bereits letzten Sommer durch einen Vergleich beendet. Dieser beinhaltete im Wesentlichen, daß Frau Agnoli mangels verteilbaren Profits keine Ansprüche aus den Buchverkäufen der Gesamtausgabe zustehen. Nun ist der juristische Feldzug der Frau Agnoli gegen ça ira hoffentlich beendet, und zwar ohne größeren Blessuren für letzteren. Schön, daß die scheinbare Rationalität des Rechts auch mal Ergebnisse produziert, die man glatt für vernünftig halten könnte.

Der Prozeß wegen des Titelbildes des Bandes "Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus" (siehe dazu Mittenwald) findet in Garmisch-Partenkirchen statt und ist auf den 10. Januar 2007 gelegt worden. Spenden für die Prozeßkosten können an folgendes Konto unter dem Stichwort "Prozesskosten Garmisch-Partenkirchen" überwiesen werden: ISF e.V., Postbank Karlsruhe, Konto 2260 45-756, BLZ 660 100 75.
Rückfragen bitte an den ça ira-Verlag: info@isf-freiburg.org
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